__ Botschaft), welche der Beschwerdeführer beim Migrationsdienst des Kantons Bern (nachfolgend: Migrationsdienst) eingereicht hatte. Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob der Beschwerdeführer am 7. September 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Darin beantragte er betreffend Dokumente Nr. 3 bis 5 sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Weiterleitung derselben an den Migrationsdienst. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss in ihrer Stellungnahme vom 17. September 2021 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.