und F.________ würden weiterhin ihre menschenverachtenden Mikrowellen- Verbrechen fortführen. Gerichtspräsidentin B.________ habe mit ihrem Urteil vom 6. Februar 2020 folgende Straftaten begangen: Amtsmissbrauch, Strafvereitelung im Amt, Willkür-Entscheide und Schützen von schwerstkriminellen Syrer. Sämtliche Instanzen hätten zudem Rechtsverweigerung begangen (Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung Beweisanträge).