___ AG auf die vorgeworfenen objektiven Tatsachen untersucht worden. Die Staatsanwältin habe vorsätzlich, willkürlich und rechtswidrig, wie für jedermann erkennbar, seine Strafanzeige nicht an die Hand genommen und mittels haltloser und subjektiver Begründung abgelehnt. Dadurch habe sie für jedermann erkennbar ihm gegenüber Amtsmissbrauch begangen. Da er und seine Ehefrau nicht die Einzigen seien, welche unter den beschriebenen und beklagten Körperverletzungen seit Jahren leiden würden, sei seine