Soweit der Beschwerdeführer beantragt, Gerichtspräsidentin B.________ sei «wegen unterlassener Hilfeleistung durch Strahlenwaffenfolter und ihm (ihnen) zugefügten schweren Körperverletzungen zu bestrafen (inkl. Leistung von Schmerzensgeldern» und «die Mikrowellen- Verbrechen durch genannte Folter-Knechte (Sadisten) seien sofort zu unterlassen» stellt, geht dies über den Streitgegenstand hinaus. Insoweit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.