Vorliegend bildet einzig die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30. Juli 2021, mit welcher das Strafverfahren gegen Mitglieder verschiedener H.________ wegen Amtsmissbrauchs bzw. Sachverhalt gemäss Anzeige vom 17. Mai 2021 nicht an die Hand genommen wurde, den Verfahrensgegenstand. Soweit der Beschwerdeführer beantragt, Gerichtspräsidentin B.__