1. Mit Verfügung vom 30. Juli 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen Mitglieder verschiedener H.________ wegen Amtsmissbrauchs bzw. Sachverhalt gemäss Anzeige vom 17. Mai 2021 nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 31. August 2021 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, gegen die beschuldigten Personen ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs an die Hand zu nehmen.