5.2 Im Zeitpunkt der Anhaltung lagen beim Beschwerdeführer klare Anzeichen für einen vorgängigen Cannabiskonsum und damit für eine mögliche Fahrunfähigkeit vor. Gemäss dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 13. August 2020 und dem Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 18. Juli 2020 stellten die diensthabenden Polizisten beim Beschwerdeführer anlässlich der Verkehrskontrolle vom 10. Juli 2020 erweiterte Pupillen sowie einen Cannabis-Geruch fest. Zudem wirkte der Beschwerdeführer unruhig, angetrieben, provokativ sowie zunehmend auffällig.