a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) ist eine Blutprobe anzuordnen, wenn Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorliegen, die nicht auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind. Die vom ASTRA erlassene Weisung betreffend Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr vom 2. August 2016 (abrufbar im Internet unter www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Vollzug Strassenverkehrsrecht > Dokumente betr. Strassenverkehr > Weisungen) legt in Kapitel B Ziff.