2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2’000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.