Da die Täterschaft beim Sprayen regelmässig biologische Spuren hinterlässt (u.a. werden nicht mehr benötigte Utensilien in der Nähe versteckt oder es werden bei einer Flucht Handschuhe, Spraydosen etc. weggeworfen), ist ein DNA-Profilvergleich zudem ein zielführendes Mittel zur Identifikation der Täterschaft. Zur Verhältnismässigkeit der Massnahme bleibt weiter anzumerken, dass in einer Güterabwägung zwischen den öffentlichen Interessen einerseits und den privaten Interessen des Beschwerdeführers andererseits (insbesondere persönliche Freiheit/informationelle Selbstbestimmung) die Ersteren überwiegen.