Angesichts der Tatsache, dass das anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellte Skizzenbuch Motive enthält, welche den in der Fotodokumentation enthaltenen Sprayereien gleichen, sowie aufgrund der zeitlichen Abfolge von Hausdurchsuchung (Beginn 06:20 Uhr, Ende: 07:05 Uhr) und Beginn der Einvernahme (07:25 Uhr), kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass die Polizei den Beschwer-