Ferner fällt auf, dass die Ermittlungshandlungen der Polizei im Zeitraum Juli bis September 2017 bzw. bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht aktenkundig sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Strafanzeigen. Fest steht aber, dass die Polizei anlässlich der Einvernahme vom 17. Oktober 2017 eine Fotodokumentation vorgelegt hat, auf welcher über 100 Sprayereien abgebildet waren.