_» auf der Frischhaltebox sowie das Foto- und Skizzenbuch nicht aktenkundig. Der Staatsanwaltschaft sei nicht bekannt gewesen, ob der Schriftzug auf der Frischhaltebox und die allfällig im Skizzenbuch enthaltenen Zeichnungen auch tatsächlich Parallelen zu den vorgeworfenen Sprayereien aufgewiesen haben. Entsprechend hätten diese gar nicht dazu dienen können, den Tatverdacht zu erhärten. Bezüglich der von der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten Skizzen sei zu vermuten, dass