_, welcher damals eine Spraydose auf sich trug, aufgefallen war (vgl. Sammelrapport vom 20. Dezember 2019). Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden beim Beschwerdeführer u.a. eine kleine Frischhaltebox mit dem Schriftzug «G.________», eine kleine Flasche Farbe, ein Paar schwarze Handschuhe mit Farbrückständen und ein Buch mit verschiedenen Skizzen wie z.B. «F.________», «G.________», und «M.________» sichergestellt (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer vom 10. August 2018, S. 5).