_ ergänzte, dass er herausgefunden habe, dass es sich beim jungen Mann um eine Person handle, die an der L.________-Strasse in D.________ wohne. Die polizeilichen Abklärungen ergaben sodann, dass an dieser Adresse die Familie A.________ wohnt, deren Sohn bereits in einer Personenkontrolle in Begleitung von C.________, welcher damals eine Spraydose auf sich trug, aufgefallen war (vgl. Sammelrapport vom 20. Dezember 2019).