Im Schreiben des SEM vom 25. Mai 2018 wurde der Beschwerdeführer explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, Rückkehrhilfe in Anspruch zu nehmen. Gemäss dem Bericht über das Ausreisegespräch vom 7. November 2018 äusserte sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Staatssekretariat für Migration des Kantons Zürich dahingehend, eine Rückkehr nach Somalia komme absolut nicht in Frage. Er habe auch keine Reisepapiere. In den Akten findet sich weiter ein Schreiben vom 4. Februar 2019 der Botschaft der Republik Somalia, mit welchem bestätigt wird, dass der Beschwerdeführer aus Somalia stammt.