3 Freiheitsstrafe ausgesprochen worden sei. Als erstes sei festzuhalten, dass das Bundesgericht in der Rechtsprechung zur EU-Rückführungsrichtlinie äusserst weitgehend und in allgemeiner Weise von nationalen Strafbestimmungen spreche. Zweitens werde aus einer möglichen Umwandlung einer auszusprechenden Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung die abstrakte Möglichkeit einer Freiheitsstrafe geschaffen.