Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 30. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit folgenden Anträgen: 1. Die Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben. 2. Für den Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab dem 28. Juli 2021 die amtliche Verteidigung in der Person der unterzeichnenden Anwältin zu bestellen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind von der Staatskasse zu tragen.