1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess am 7. Juli 2021 einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen rechtswidrigen Aufenthalts vom 7. November 2018 bis zum 6. Mai 2021 und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 4'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschwerdeführer wurde zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 900.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen.