10 vierung der narzisstischen und paranoiden Verhaltensweisen auftreten könnte, weil die Durchführung einer stationären Massnahme wegen der damit verbundenen Vorteile in Bezug auf das Monitoring der Kontakte zu den Kindern aus forensisch-psychiatrischer Sicht als adäquater einzustufen ist als eine bedingte Entlassung unter den aktuell gegebenen Risiken. Es gibt demnach aktuell Gründe, die aus forensisch-psychiatrischer Sicht dafür sprechen, beim zuständigen Gericht einen Antrag zur Prüfung der Indikation sowohl für eine stationäre Massnahme gemäss Art.