Grundsätzlich ist jeder Kontakt zu den eigenen Kindern mit dem Risiko verbunden, dass die nach wie vor bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kindern und ihm [dem Beschwerdeführer] eskalieren und dadurch eine Situation entstehen könnte, in welcher die auf der Persönlichkeitsproblematik des Begutachtenden beruhende Gewaltneigung deutlich anstiege. In Bezug auf Sexualdelikte wäre insbesondere das Eingehen einer neuen Beziehung zu einer Frau als risikorelevanter Faktor zu bewerten, wobei es wohl erst dann zu einem Sexualdelikt kommen könnte, wenn in der Beziehung gravierende Konflikte entstünden oder sich die Partnerin gegen die Anspruchshaltung von