[…] Grundsätzlich ist jeder Kontakt zu den eigenen Kindern mit dem Risiko verbunden, dass die nach wie vor bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kindern und ihm [dem Beschwerdeführer] eskalieren und dadurch eine Situation entstehen könnte, in welcher die auf der Persönlichkeitsproblematik des Begutachtenden beruhende Gewaltneigung deutlich anstiege.