1386 der Vollzugsakten). In Bezug auf die häusliche Gewalt und dabei Straftaten wie Körperverletzung, Sexualdelikte oder Drohungen seien gemäss med. pract. C.________ dieselben Risikoeigenschaften von Bedeutung wie beim Tötungsdelikt. Insbesondere aufgrund des Umgangs des Beschwerdeführers mit seiner Tochter D.________ in den letzten Jahren vor dem Tötungsdelikt sei es gerechtfertigt, die Beziehungstat-Disposition nicht nur auf die getötete Ehefrau, sondern auch auf die vier Kinder und dabei insbesondere auf die Tochter anzuwenden (pag. 1387 der Vollzugsakten).