Gemäss dem aktuellen forensisch-psychiatrischen Ergänzungs-/Verlaufsgutachten von med. pract. C.________ vom 27. Juli 2020 litt der Beschwerdeführer zu den Tatzeitpunkten an einer narzisstischen und paranoiden Persönlichkeitsstörung (pag. 1385 der Vollzugsakten). Auf der Persönlichkeitsebene stellte med. pract. C.________ aktuell die Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit akzentuierten paranoiden Anteilen (ICD-10: F60.8; pag. 1686 der Vollzugsakten). Weiterhin wird davon ausgegangen, dass das Tötungsdelikt mit diesen beiden Eigenschaften in Verbindung stand (pag. 1386 der Vollzugsakten).