2 zu den Ausführungen der BVD Stellung. Er beantragte den Vollzug der Sicherheitshaft. Ein vorzeitiger Massnahmenantritt werde nicht beantragt, zumal der Beschluss des Obergerichts vom 18. Mai 2021 mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen worden sei. Nachdem die BVD die Möglichkeit des Verbleibs des Beschwerdeführers in der JVA G.________ im Rahmen der Sicherheitshaft erneut bestätigt haben, zog das Regionalgericht seine Verfügung vom 3. Juni 2021 in Wiedererwägung.