3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt im Umfang von CHF 500.00 der Kanton Bern. Im Umfang von CHF 1’000.00 werden sie dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 4. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von CHF 273.20 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese wird mit den Verfahrenskosten verrechnet, so dass er noch CHF 726.80 zu bezahlen hat. 5. Weitergehende Entschädigungen sind keine auszurichten.