Der Beschuldigte 1, der beim Eintreffen der Polizei die Flucht ergriffen hatte, konnte telefonisch durch die Polizei kontaktiert und danach am Bahnhof in P.________ (Ort) angehalten werden. Dabei erklärte er gegenüber der Polizei, er sei zusammen mit L.________ aus dem Gebäude vor der Polizei geflohen. L.________ habe sich sodann vor dem Eintreffen der Polizei vom Bahnhof entfernt. Anlässlich der Erstbefragung vor Ort resp. am Bahnhof P.________ (Ort) haben somit alle befragten Personen erklärt, dass sie sich zusammen mit «L.________» im Gebäude aufgehalten hätten. Der Beschuldigte 1 hat bestätigt, dass es sich hierbei um den Beschwerdeführer handelt.