5 den Beschuldigten widerlegen würden (so die Auswertung von Entlastungsvideos sowie die Befragung von Zeugen, welche seine Anwesenheit zum Tatzeitpunkt in der Pizzeria K.________ bestätigen könnten). Die Nichtanhandnahme sei demzufolge verfrüht erfolgt und die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren wegen falscher Anschuldigung fortführen oder zumindest bis Abschluss des Jugendstrafverfahrens sistieren sollen. Davon, dass die von ihm zur Anzeige gebrachten Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt seien, könne bei dieser Ausgangslage nicht gesprochen werden.