2 Der eine Beteiligung am Hausfriedensbruch bestreitende Beschwerdeführer zeigte daraufhin den Beschuldigten 1 und dessen Vater (Beschuldigter 2) wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung an. 3.2 Am 15. Juli 2021 erliess die Jugendanwaltschaft im Verfahren EO-21-0073 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Hausfriedensbruchs und bestrafte ihn mit einer persönlichen Leistung von zwei Tagen in Form von Arbeit. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 26. Juli 2021 Einsprache.