Am 5. Oktober 2021 machte der Beschwerdeführer von seinem Replikrecht Gebrauch. Weitere Eingaben gingen nicht mehr ein. Mit Verfügung vom 20. Januar 2022 ersuchte die Verfahrensleitung – unter gleichzeitiger Information der Verfahrensbeteiligten – die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft), der Beschwerdekammer die Akten EO-21-0073 zu übermitteln. Die beantragten Akten gingen 27. Januar 2022 bei der Beschwerdekammer ein.