_, in Betracht kommt. Es liegt in der Natur eines Indizienprozesses und insbesondere des vorliegenden Vorwurfs eines Beziehungsdelikts, dass die Persönlichkeit und das Verhalten der Beschwerdeführerin in zwischenmenschlichen sowie intimen Beziehungen generell, weiter auch ihre Beziehung zum Opfer und insbesondere die Auseinandersetzung nach den Herbstferien im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine grosse Rolle einnehmen werden.