Der Baseballschläger, der mutmasslich als Tatwerkzeug diente und mit Blut verschmiert war, lag am Tatort. Als die Beschwerdeführerin mit ihrem Sohn die Wohnung betrat, in welcher das Opfer lag, übergab sie den Baseballschläger unstreitig dem Sohn, der ihn bei Eintreffen der Polizei in den Hän- 12 den hielt. Dies kann dahin gedeutet werden, dass die Beschwerdeführerin versuchte, dadurch den Verdacht von sich abzulenken.