Nicht nachvollziehbar sei jedoch, weshalb dies, würde doch ein plausibler Grund für die hypothetische Änderung der Aussage vorliegen, unrechtmässig sein sollte. Es sei gerade am Gericht, die Aussagen in ihrer Komplexität und in ihrem Zusammenhang mit den Aussagenden zu beurteilen. Ebenfalls sei nicht ersichtlich, welche der Zeugenaussagen durch eine Beeinflussung tatsächlich zu einer erheblichen Entlastung der Beschwerdeführerin führen würde. Abgesehen von N.________ bringe kein Zeuge die Beschwerdeführerin mit seiner Aussage in Zusammenhang mit der Tat.