10 ein Bild von den die Beschuldigte belastenden Personen machen möchte und diese an die Hauptverhandlung vorlade. Diese Aussagen sollten möglichst unbelastet und unbeeinflusst gemacht werden können, denn auch die Beeinflussung einer einzelnen Aussage, aus der sich Indizien ergeben, könnten sich in Anbetracht des anstehenden Indizienprozesses auf das Verfahren nachteilig auswirken, da die möglichst genaue Erstellung des Sachverhalts gerade von einzelnen durch verschiedene Personen geschilderten Details abhängen könne.