Die Beschuldigte musste an diesem Tag aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung gar vor Ort durch die Sanität betreut werden und anschliessend ins Regionalspital überführt werden. Der Schock und das Trauma, welche eine Ehefrau beim Auffinden ihres Ehemannes nach einer solch blutigen Tat erleiden muss, ist durch Aussenstehende schlicht nicht nachvollziehbar und somit auch nicht allfällig daraus resultierende Handlungen. Trotz dem vermeintlichen «Sprechverbot» hat J.________ beim Transport auf die Polizeiwache gegenüber der Polizei Mutmassungen betreffend einem allfälligen Täter gemacht (vgl. Anzeigerapport vom 7. Juni 2021, S. 8).