Strafverfahren gegen O.________ PEN 18 402 und dessen Einvernahme vom 21. Oktober 2020, Zeile 117; Strafregisterauszug Brasilien; Polizeirapport Grossbritannien) wiederholt wiederlegt. Selbst wenn das Obergericht trotzdem annehmen würde, dass die Beschuldigte in Freiheit zumindest Druck auf die Befragten ausüben könnte, ist wie gesagt fraglich, inwiefern dies das Verfahren beeinträchtigen sollte. Die gemäss Staatsanwaltschaft wohl belastendste Aussage, dass der Cadillac von A._____