Weiter hat dieser Anreiz, folgt man den Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts, auch bereits vor der Inhaftnahme der Beschuldigten bestanden und, wie bereits in der Beschwerde vom 28. Februar 2021 ausgeführt, zu keinen Kollusionshandlungen unserer Mandantin geführt. Dies hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Vernehmlassung vom 28. April 2021 ans Bundesgericht sodann auch gar nicht bestritten, sondern mit dem Spielen der Rolle als trauernde Witwe durch die Beschuldigte und dem vermeiden Verdacht auf sich zu lenken, erklärt.