Der Sachverhalt wurde somit umfangreich und präzise abgeklärt, weshalb gemäss Bundesgericht hohe Anforderungen an den Nachweis bezüglich der Verdunkelungsgefahr gestellt werden. Diese Anforderung hat die Staatsanwaltschaft mit ihrer knappen Begründung ihres Antrages um Verlängerung der Untersuchungshaft nicht erfüllt und die Folgegebung durch das Zwangsmassnahmengericht ist trotz deren zusätzlichen Ausführungen nicht nachvollziehbar. Dass, wie das Zwangsmassnahmengericht anführt, die drohende lange Haftstrafe ein Anreiz für Kollusionshandlungen darstellt wird grundsätzlich