Selbst wenn — und wir wiederholen, dass es hierzu keinen einzigen Anhaltspunkt gibt — eine Beeinflussung der Zeugenaussagen erfolgen würde, hätte dies in sich nicht die Wirkungskraft die gesamte Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. Auch gibt es nach Vorliegen des abgeschlossenen Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern, der stattgefundenen Schlusseinvernahme sowie den immer noch beschlagnahmten Utensilien, keine einer etwaigen Beeinflussung ausgesetzten Beweismittel mehr.