8 schen habe er diesen wieder dem Opfer ausgehändigt. Die beschriebenen Umstände untermauern die – bereits festgestellten – Eheprobleme zwischen der Beschwerdeführerin und dem Opfer. Nach dem Gesagten erscheint ungewiss, ob das Opfer überhaupt um den Schlüssel im Besitz der Beschwerdeführerin wusste. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Beschwerdeführerin aus den beschriebenen Umständen etwas zu ihren Gunsten ableiten will, selbst wenn das Opfer in Kauf genommen haben sollte, dass J.___