Sie hätte hierzu auch durchaus Zeit gehabt, wie die Staatsanwaltschaft plausibel darlegt. Entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin erscheint es auch plausibel, dass die Tat selbst sowie die Entfernung aus der Wohnung ca. zehn Minuten in Anspruch genommen haben könnte, zumal es einleuchtet, dass man nach einem solchen Vorfall den Ort des Geschehens fluchtartig verlässt, statt Spuren zu entfernen. Entsprechend finden sich am Tatort zahlreiche biologische Spuren der Beschwerdeführerin.