Vor diesem Hintergrund erweist sich im vorliegenden Haftverfahren als unerheblich, dass in der Wohnung und im Auto der Beschwerdeführerin keine Blutspuren gefunden wurden, zumal insbesondere die im Container entsorgte Trainerjacke darauf hindeutet, dass die Beschwerdeführerin aktiv Spurenträger vernichtet bzw. entsorgt haben könnte, was mitunter auch weiterhin daraus hervorgeht, dass sie ihrem Sohn den blutbehafteten Baseballschläger übergab. Sie hätte hierzu auch durchaus Zeit gehabt, wie die Staatsanwaltschaft plausibel darlegt.