Ausserdem sei es nicht so, dass J.________ den Schlüssel jeweils habe holen müssen, vielmehr habe er dies (von sich aus) gewollt, da er das Restaurant und dessen Arbeiter liebe. Selbst vor dem Konflikt sei J.________ den Schlüssel regelmässig im Restaurant holen gegangen. Es sei weiter nicht ersichtlich, weshalb jemand, welcher angeblich eine Trennung ins Auge fasse, sein Mobiltelefon frei zugänglich herumliegen lassen würde. Dies sei kein Zufall, da das Opfer doch bewusst seinen Schlüssel zur Verfügung gestellt und seinen PIN-Code, welcher identisch mit demjenigen der Beschwerdeführerin auf ihrem Tablet sei, beim Alten belassen habe.