Die Beschwerdeführerin habe einen zehnjährigen Sohn mit entsprechend viel Schmutzwäsche und sei stets in die Wohnung nach H.________(Ortschaft) zum Waschen gefahren, obwohl sie Zugang zu einer Waschmaschine in I.________(Ortschaft) habe. Dies nicht nur, weil die Waschmaschine in H.________(Ortschaft) ihr besser entspreche, sondern weil es ihr und J.________ jeweils die Gelegenheit gegeben habe, auch während dem Arbeitstag kurz mit dem Opfer zu interagieren. Ausserdem sei es nicht so, dass J.________ den Schlüssel jeweils habe holen müssen, vielmehr habe er dies (von sich aus) gewollt, da er das Restaurant und dessen Arbeiter liebe.