5 rentechnisch. Gemäss dem zeitlichen Ablauf der Staatsanwaltschaft habe der etwaige Täter innerhalb weniger Minuten erhebliche Blutspuren ohne jegliche Rückstände beseitigen müssen, ohne selbst vom Reinigungsprozess Spuren zu hinterlassen. Sowohl das Auto als auch die Wohnung der Beschuldigten wiesen absolut keine Hinweise auf, welche auf Spuren der Tat oder kürzliche Reinigungsarbeiten schliessen lassen würden.