Es lägen daher Indizien vor, welche darauf hinwiesen, dass der ursprünglich gemeinsame Kinderwunsch durch den Streit negativ beeinflusst worden sei. Es treffe zudem nicht zu, dass das Opfer der Beschwerdeführerin weiterhin freien Zugang zu seiner Wohnung und seinem Handy gewährt habe. Gemäss Aussagen von J.________ habe seine Mutter den Wohnungsschlüssel des Opfers abgegeben und jeweils einzeln herausverlangen müssen. Der besagte Schlüssel mit dem BMW-Anhänger sei entsprechend in einem Safe im Restaurant L.________ gefunden worden.