Die Beschwerdeführerin selbst habe anlässlich ihrer Einvernahme vom 8. Juli 2021 die Wortwahl «wir haben im Moment schlecht und schwere Zeit» bei der Absage des Termins vom 14. Oktober 2020 in der Fertilitätsklinik dahingehend erklärt, es habe damals zwischen ihr und dem Opfer dicke Luft geherrscht. Die Ehepartner hätten daher unbestritten keine einfache Zeit gehabt. Es lägen daher Indizien vor, welche darauf hinwiesen, dass der ursprünglich gemeinsame Kinderwunsch durch den Streit negativ beeinflusst worden sei.