Betreffend die Beziehung zwischen dem Opfer und der Beschwerdeführerin liege es ausserdem in der Natur der Sache, dass aus äusseren Umständen abgewogen werden müsse, ob und wie sich der stattgefundene Streit auf die innere Tatsache des ursprünglichen gemeinsamen Kinderwunsches ausgewirkt habe. Die Beschwerdeführerin selbst habe anlässlich ihrer Einvernahme vom 8. Juli 2021 die Wortwahl «wir haben im Moment schlecht und schwere Zeit» bei der Absage des Termins vom 14. Oktober 2020 in der Fertilitätsklinik dahingehend erklärt, es habe damals zwischen ihr und dem Opfer dicke Luft geherrscht.