Zur Beziehung zwischen ihr und dem Opfer macht die Beschwerdeführerin geltend, sie hätten den Kinderwunsch weiterverfolgt und die Absage der zwei Beratungstermine mit der spanischen Fertilitätsklinik sei unter Absprache der Ehegatten erfolgt. Sie habe ferner bereits dargetan, dass die «schlechte Zeit», welche als Begründung für die Absage gedient habe, die Folge ihres ungenügenden Deutschs gewesen sei und nicht, dass ihr Mann und sie eine schlechte Zeit hätten. Weiter sei das starke Temperament des Opfers und dessen Sturheit von verschiedener Seite erwähnt worden.