Das Zwangsmassnahmengericht werte ferner die fehlenden Ermittlungsergebnisse betreffend eine etwaige Dritttäterschaft zu Unrecht als Bestätigung des dringenden Tatverdachts. Zur Beziehung zwischen ihr und dem Opfer macht die Beschwerdeführerin geltend, sie hätten den Kinderwunsch weiterverfolgt und die Absage der zwei Beratungstermine mit der spanischen Fertilitätsklinik sei unter Absprache der Ehegatten erfolgt.